Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder getaufte Christ (ab 16 Jahren) werden, der an den dreieinigen Gott glaubt, Jesus Christus als seinem persönlichen Heiland nachfolgt, die Heilige Schrift als maßgebliche Autorität für Glauben und Leben verbindlich anerkennt und sich zum Zweck des Vereins bekennt und seinen Wunsch zum Beitritt dem Vorstand schriftlich bekannt gibt. Die Aufnahme kann auch verweigert werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Rechte:

Die Mitglieder besitzen das Stimmrecht, sowie das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht können Mitglieder ab dem 25. Lebensjahr und nach 3-jähriger Mitgliedschaft ausüben. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied oder eine andere Person im Wege einer Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

Pflichten:

Die Mitglieder sind verpflichtet einen christlichen Lebenswandel im Sinne der Heiligen Schrift zu führen und sich zum Bau des Reichs Gottes und für das Wohl des Vereins einzusetzen.

Wollen Sie/willst Du beitreten, so kann das Beitrittsformular ausgefüllt an ein Vorstandsmitglied weitergegeben werden.